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(Prüfungsordnung von 1977)
Die folgenden Informationen sind nur für Lehramtsstudierende relevant, die nach der altern Prüfungsordnung von 1977 studieren (Studienbeginn vor dem Sommersemester 2001).
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den folgenden Punkten:
Nach der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien (vom 2.12.1977, § 6, Abs. 2) ist für die Zulassung zu dieser Prüfung die erfolgreiche Teilnahme an 2 Seminaren aus dem Gebiet der Pädagogik oder der Pädagogischen Psychologie vorgeschrieben. Ein Seminar (Übung) kann auch aus dem Bereich der Fachdidaktiken gewählt werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine individuelle Leistung (Referat, Hausarbeit, Klausur) nachgewiesen.
Mit Verordnung vom 24. Februar 1998 hat das Kultusministerium für alle diejenigen Studierenden, die mit dem Sommersemester 1997/98 ihr Studium aufgenommen haben, ein vierwöchiges Schulpraktikum als weitere Zulassungsvoraussetzung für das Erste Staatsexamen vorgeschrieben. Das Praktikum soll in der Regel im Grundstudium absolviert werden, es wird von den Staatlichen Studienseminaren durchgeführt und betreut. Einzelheiten der Verordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sind dem Amtsblatt (Nr. 9 v. 4. Mai 1998, S.111ff.) zu entnehmen.
Verordnung "Vierwöchiges Schulpraktikum" (Amtsblatt) (pdf)
(Nicht erforderlich für Studierende nach der Prüfungsordnung von 2001)
Da die meisten anderen Bundesländer als Eintrittsvoraussetzung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ein umfangreicheres Studium der Pädagogik und der Pädagogischen Psychologie fordern, empfiehlt sich für alle diejenigen Studierenden, die das Staatsexamen nach dieser Prüfungsordnung ablegen, das Absolvieren der als Äquivalent anerkannten Zusatzprüfung „Pädagogikum“.
Zulassungsvoraussetzungen für das Pädagogikum (nach der Prüfungsordnung vom 2.12.1977) sind:
1. Teilnahme an einer orientierenden Einführung (Vorlesung Pädagogik/Schulpädagogik oder Pädagogische Psychologie);
2. Erfolgreiche Teilnahme an je einem Seminar
- 2.1 der Pädagogik/Schulpädagogik (z.B. Theorie der Schule, Bildungspolitik, Didaktik)
- 2.2 der Pädagogischen Psychologie (z.B. Entwicklungs-, Lern- und Sozialpsychologie)
- 2.3 der Pädagogischen Soziologie (z.B. gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Aspekte von Erziehung und Bildung, Jugendalter); der Nachweis in diesem Bereich kann durch einen weiteren in einem der beiden anderen Gebiete ersetzt werden
Die Prüfung erfolgt in Form einer Klausur. Die Kandidatin/der Kandidat wählt eines der Gebiete 2.1, 2.2, 2.3 als Schwerpunkt. Die Meldung zur Prüfung "Pädagogikum" erfolgt mit der Meldung zum Staatsexamen, die Klausuren finden gleichzeitig mit den anderen Examensklausuren statt.
Nähere Informationen sowie Anmeldeformulare im Institut für Pädagogik. Die Außenstelle Tübingen des Landeslehrerprüfungsamtes bietet in jedem Semester Sprechstunden in Ulm an (siehe Aushänge). Anfragen können auch schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen an den Leiter der Außenstelle, Herrn Dr. Kroboth bzw. Frau Elli Schenk-Schlecht gerichtet werden:
Keplerstraße 2, 72074 Tübingen, elli.schenk-schlecht(at)osat.kv.bwl.de
Anmeldeformular zum "Pädagogikum" (pdf)
Bereich Pädagogik: |
Vert.-Prof. Dr. Christian Harteis |
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Dipl.-Soz.Wiss. Herbert Hertramph |
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Bereich Pädagogische Psychologie: |
Prof. Dr. Albert Ziegler |
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Dr. Markus Dresel |
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