Der Otto-Katalog
Zum Maßnahmenkatalog des Innenministers
Der besagte Versand wirbt ja mit den Worten "Otto - find ich gut!". Leider kann Otto Schily weder unterstellt werden, es gut gemeint, und schon gar nicht, es gut gemacht zu haben. Dieses gigantische aus dem Boden gestampfte Werk wirkt kleinlich, restriktiv und überhastet.
Um was es geht und wo die Probleme liegen?
- Die Rasterfahndung soll, durch die Einbeziehung von bestimmten Sozialdaten, wirkungsvoller gestaltet werden. Die Rasterfahndung wurde in den siebziger Jahren entwickelt. Dabei werden Personen auf eine Kombination verschiedener Merkmale hin untersucht. Ausgewertet werden überwiegend Datenbanken, die nicht kriminalistischen Zwecken dienen, wie jene von Einwohnermeldeämtern, Hochschulen und Elektrizitätswerken. Tatsächlich ist die Wirksamkeit dieses angeblichen Allheilmittels der Terrorismusbekämpfung nur sehr begrenzt. Das Verhältnis zwischen Aufwand und Erfolg spottet bisher jeder Beschreibung.Darüber hinaus verletzt die Rasterfandung eklatant eines der Grundprinzipien unseres Rechtssystems: die Unschuldsvermutung.Die Tatsache das gigantische Datenmengen gesammelt werden, hat einen gläsernen Bürger zur Folge. Eine große Zentraldatei birgt außerdem das Risiko des Zugriffs durch Unbefugte.
- Im zweiten Sicherheitspaket, das der Bundestag Mitte November verabschiedet hat, wurde die Grundlage für biometrische Daten (z.B. Fingerabdrücke) in Ausweispapieren gelegt. Einzelheiten sollen in einem weiteren Gesetz geregelt werden. Allerdings ist bislang noch nicht einmal geklärt, welche biometrischen Daten zur Speicherung in Frage kommen. Auch in diesem Fall zeigt sich wie lapidar die Unschuldsvermutung zur Seite geschoben wird und dadurch eine Art der Kontrolle schafft, wie sie es in keinem anderen europäischen Land gibt. Die biometrische Kennung erlaubt im Prinzip eine fast vollständige Bewegungskontrolle jedes Menschen, etwa mit Hilfe von Überwachungskameras, mit denen eine Person aus einer großen Menschenmenge gezielt herausgesucht werden kann.
- Die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes und des Bundesgrenzschutzes sollen ausgeweitet werden. Das heißt, dass Strafverfolgungsbefugnisse automatisch gewährt werden, für die es früher Genehmigungen brauchte. Durch diese Regelung wird eine Grauzone geschaffen. Der unbürokratische Weg ist oft der schnellere und erfolgreichere, doch so werden behördlicher Willkür die Türen geöffnet. Es gibt gute Gründe für die Gewaltenteilung in unserem Land. Staatsanwälte und Richter müssen weiter wirksam kontrollieren können, was geschieht, welche Maßnahme erlaubt und angemessen ist.
- Der IMSI-Catcher, der gewöhnlich von einem Observationsfahrzeug aus betrieben wird, ermöglicht den Fahndern die Ortung des Handy-Besitzers innerhalb der jeweiligen Funkzelle, sowie die Ermittlung der Gerätedaten. Mit deren Hilfe wiederum können die Ermittler eine reguläre Telefonüberwachung beantragen. Datenschützer kritisieren, dass von diesem Verfahren auch Unbeteiligte betroffen sind: Der Catcher kann - etwa bei Demonstrationen - die Kennung sämtlicher Handy-Nutzer in der Region ermitteln. Um Unschuldige aus dem Kreis der Verdächtigen auszuschließen, müssten nach dem Abhören deshalb gründliche Ermittlungen in deren Umfeld angestellt werden - die Unschuldsvermutung würde auch hier durch einen Generalverdacht ersetzt.
Im Ausländergesetz sind weitere gravierende Punkte zu finden:
- Der Entwurf sieht ein "Zwei-Klassen-Recht" bei Einwanderung und Integration vor. Die rechtlich stabile "Niederlassungserlaubnis" soll nur den hoch qualifizierten und gut verdienenden Ausländern unverzüglich erteilt werden, und ausschließlich ihre Kinder könnten bis zum 14. Lebensjahr nach Deutschland nachziehen. Alle anderen Ausländer erhalten nur eine rechtlich unsicherere "Aufenthaltserlaubnis".
- Zugleich werden die Bedingungen für die rechtlich stabile "Niederlassungserlaubnis" neu definiert und so hoch geschraubt, dass der dauerhafte Aufenthalt für große Gruppen weniger gut ausgebildeter oder sozial schwacher Ausländer, die teilweise schon seit Jahren in Deutschland leben und arbeiten, fast unmöglich wird. Das betrifft einen Großteil der derzeit 1,7 Millionen Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis und wirkt abschreckend auf mögliche Arbeitsmigranten.
- Der Entwurf unterläuft auch die Genfer Flüchtlingskonvention. (Was ein rotes Tuch für die Grünen ist.) Künftig sollen die so genannten Nachfluchtgründe im Asylfolgeantragsverfahren nicht mehr gelten. Ein Flüchtling, der sich in Deutschland politisch gegen das Regime in seinem Heimatland engagiert und deswegen dort verfolgt werden könnte, soll im Zweifelsfall trotzdem dorthin abgeschoben werden können.
- Nach dem Willen von Bundesinnenminister Otto Schily sollen Zuwanderer für die geplanten Sprach- und Integrationskurse bezahlen müssen, wenn diese nicht anders finanziert werden können. Einen solchen Eigenbeitrag halte er für durchaus angemessen, sagte Schily dem «Focus». Hintergrund ist der Streit mit den Ländern über die Finanzierung der Kurse. Über den vorgesehenen Anteil von gut 300 Millionen Mark werde die Bundesregierung nicht hinausgehen können, so Schily.
Im Februar sollen diese Gesetze im Bundestag verabschiedet werden. Davor wird es wohl noch die eine oder andere Änderung geben. Ob die Mehrheit für den Gesetztesentwurf zustande kommt, ist allerdings fraglich. Aber ich will mir gar nicht erst ausmalen, wie ein "Stoiber-Katalog" aussieht.
Abschließend ist zu sagen, dass wahrscheinlich nach jedem neuen terroristischen Vorfall, der nicht verhindert werden konnte, die Gesetze noch weiter verschärft werden. Das wäre die schleichende Unterhöhlung der freien Gesellschaft, die durch den Aktionismus ja angeblich geschützt werden soll. Wir haben keinen Mangel an Sicherheitsgesetzen, sondern nur ein Vollzugsdefizit.
Andreas Scholz
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Letzte Aktualisierung am 21.05.2002